Eine Policierung ist auch bei Online-Anträgen ab sofort erst nach Erhalt aller Unterschriften möglich.
Dies trifft insbesondere auf alle Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen mit Gesundheitsprüfung zu.
Wann sind alle Unterschriften notwendig?
Risikolebensversicherung:
- In allen Fällen
Sterbegeldversicherung
- Bei Anträgen ohne Wartezeit / mit Gesundheitsfragen
- Bei Anträgen mit Wartezeit / ohne Gesundheitserklärung, wenn der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person ist und die Versicherungssumme über 8.000 € liegt
Ausnahmen
- Sterbegeldversicherungen mit Wartezeit / ohne Gesundheitserklärung, sofern der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person ist
- Sterbegeldversicherungen, bei denen alle folgenden Bedingungen zutreffen
- Versicherungssummen bis 8000 €
- Versicherte Person steht im ersten Verwandtschaftsgrad zum Versicherungsnehmer (z.B. Kind will ein Elternteil versichern)
- Versicherungsnehmer hat eine deutsche Adresse
- Deutsches Bankkonto
- Versicherungsnehmer ist Beitragszahler
Digitale oder Originalunterschrift?
- Ist der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person, so kann der Antrag mit der normalen digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt und unterzeichnet an unsere Kundenbetreuung gesendet werden.
- Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer ab (z.B. Überkreuzverträge), bestehen zwei Optionen:
- Originalunterschrift aller Vertragsteilnehmer
- Digitale Unterschrift, für die sich die versicherte Person zunächst über ein Video-Identverfahren verifizieren muss. Der Versicherungsnehmer kann die ‚normale‘ digitale Unterschrift verwenden. Eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs findest Du in unserer Dokumentation.