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UPDATE: Wichtige Änderung bei den Unterschriften!

hiermit möchten wir Dich über eine wichtige Änderung informieren:

Eine Policierung ist auch bei Online-Anträgen ab sofort erst nach Erhalt aller Unterschriften möglich.

Dies trifft insbesondere auf alle Risikolebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen mit Gesundheitsprüfung zu.

Wann sind alle Unterschriften notwendig?

Risikolebensversicherung:

  • In allen Fällen

Sterbegeldversicherung

  • Bei Anträgen ohne Wartezeit / mit Gesundheitsfragen 
  • Bei Anträgen mit Wartezeit / ohne Gesundheitserklärung, wenn der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person ist und die Versicherungssumme über 8.000 € liegt

Ausnahmen

  • Sterbegeldversicherungen mit Wartezeit / ohne Gesundheitserklärung, sofern der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person ist
  • Sterbegeldversicherungen, bei denen alle folgenden Bedingungen zutreffen
    • Versicherungssummen bis 8000 €
    • Versicherte Person steht im ersten Verwandtschaftsgrad zum Versicherungsnehmer (z.B. Kind will ein Elternteil versichern)
    • Versicherungsnehmer hat eine deutsche Adresse 
    • Deutsches Bankkonto
    • Versicherungsnehmer ist Beitragszahler

 

Digitale oder Originalunterschrift?

  • Ist der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person, so kann der Antrag mit der normalen digitalen Unterschrift unterzeichnet werden. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt und unterzeichnet an unsere Kundenbetreuung gesendet werden.
  • Weicht die versicherte Person vom Versicherungsnehmer ab (z.B. Überkreuzverträge), bestehen zwei Optionen:
    • Originalunterschrift aller Vertragsteilnehmer
    • Digitale Unterschrift, für die sich die versicherte Person zunächst über ein Video-Identverfahren verifizieren muss. Der Versicherungsnehmer kann die ‚normale‘ digitale Unterschrift verwenden. Eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs findest Du in unserer Dokumentation.